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März 15, 2024

Wissenswertes zum elektronische Rezept (eRezept)

Liebe Patientinnen und liebe Patienten,

seit Jahresbeginn ist das elektronische Rezept (eRezept) für die meisten Medikamente verpflichtend. Auch wir haben daher natürlich unser System auf das eRezept umgestellt.

Was bedeutet das für Sie?

  1. Sie müssen weiterhin einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte (VK) bei uns einlesen. Am einfachsten ist es, wenn Sie dies jeweils zu Quartalsbeginn tun (1.1., 1.4., 1.7., 1.10.). Sollten Sie in dem Quartal nichts benötigen, erfolgt natürlich keine Abrechnung von Leistungen über Ihre VK.
  2. Sobald Ihre VK eingelesen ist und Sie ein Medikament bestellen – telefonisch oder über die Homepage -, bearbeiten wir Ihre Anfrage. Sie können dann am Folgetag in der Apotheke Ihrer Wahl das Rezept mit Ihrer VK oder über die App abrufen und einlösen. Ohne eingelesene VK kann kein eRezept erstellt werden!
  3. Bitte beachten Sie, dass für Erstbestellungen eines Medikaments weiterhin zunächst ein Kontakt mit uns erfolgen muss. Privatrezepte, BTM-Rezepte und Hilfsmittelverordnungen sind erst einmal von der eRezept-Regelung ausgenommen und werden wie gewohnt ausgedruckt.

Bei allen Fragen und Unklarheiten sprechen Sie uns gern an!

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