Nachdem nun das elektronische Rezept (eRezept) schon recht gut funktioniert, steht voraussichtlich in Niedersachsen ab Frühjahr/Sommer die Möglichkeit der elektronischen Patientenakte an. Man wird zunächst nur die hiesigen Stammdaten und Diagnosen, im Verlauf Schritt für Schritt auswärtige Briefe und Befunde, Medikamentenpläne und Laborwerte speichern lassen können. Sobald es losgehen kann, werden wir Sie natürlich informieren.
Hinsicht des eRezeptes gilt nach wie vor:
- Sie müssen weiterhin einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte (VK) bei uns einlesen. Am einfachsten ist es, wenn Sie dies jeweils zu Quartalsbeginn tun (1.1., 1.4., 1.7., 1.10.). Sollten Sie in dem Quartal nichts benötigen, erfolgt natürlich keine Abrechnung von Leistungen über Ihre VK.
- Sobald Ihre VK eingelesen ist und Sie ein Medikament bestellen – telefonisch oder über die Homepage -, bearbeiten wir Ihre Anfrage. Sie können dann am Folgetag in der Apotheke Ihrer Wahl das Rezept mit Ihrer VK oder über die App abrufen und einlösen. Ohne eingelesene VK kann kein eRezept erstellt werden!
- Bitte beachten Sie, dass für Erstbestellungen eines Medikaments weiterhin zunächst ein Kontakt mit uns erfolgen muss. Privatrezepte, BTM-Rezepte und Hilfsmittelverordnungen sind erst einmal von der eRezept-Regelung ausgenommen und werden wie gewohnt ausgedruckt.