Liebe Patientinnen und liebe Patienten,

ab dem 1.1.2024 wird das elektronische Rezept (eRezept) für die meisten Medikamente verpflichtend. Auch wir stellen daher ab jetzt unser System auf das eRezept um.

Was bedeutet das für Sie?

  1. Sie müssen weiterhin einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte (VK) bei uns einlesen. Am einfachsten ist es, wenn Sie dies jeweils zu Quartalsbeginn tun (1.1., 1.4., 1.7., 1.10.). Sollten Sie in dem Quartal nichts benötigen, erfolgt natürlich keine Abrechnung von Leistungen über Ihre VK.
  2. Sobald Ihre VK eingelesen ist und Sie ein Medikament bestellen – telefonisch oder über die Homepage -, bearbeiten wir Ihre Anfrage. Sie können dann am Folgetag in der Apotheke Ihrer Wahl das Rezept mit Ihrer VK oder über die App abrufen und einlösen. Ohne eingelesene VK kann kein eRezept erstellt werden!
  3. Bitte beachten Sie, dass für Erstbestellungen eines Medikaments weiterhin zunächst ein Kontakt mit uns erfolgen muss. Privatrezepte, BTM-Rezepte und Hilfsmittelverordnungen sind erst einmal von der eRezept-Regelung ausgenommen und werden wie gewohnt ausgedruckt.

Diese Umstellungen, wie bereits zuvor auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), sind auch für uns neu, und häufig funktioniert die Software nicht so, wie wir uns das wünschen. Es wird daher sicher nicht immer alles von Beginn an reibungslos laufen, und hier oder da werden wir Sie um Geduld und Nachsicht bitten müssen. Aber gemeinsam bekommen wir das hin!

Ihr Ärzteteam Sandkrug

Außerhalb der üblichen Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den Notdienst unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer: 116 117.

Die Notdienstpraxis befindet sich in der Auguststraße 16, 26121 Oldenburg und ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag, Dienstag, Donnerstag
19:00 – 23:00 Uhr

Mittwoch, Freitag
16:00 – 23:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag
09:00 – 23:00 Uhr

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